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   BGH, 10.04.1991 - IV ZR 105/90   

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https://dejure.org/1991,2318
BGH, 10.04.1991 - IV ZR 105/90 (https://dejure.org/1991,2318)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1991 - IV ZR 105/90 (https://dejure.org/1991,2318)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1991 - IV ZR 105/90 (https://dejure.org/1991,2318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Exhumierung - Todesursache - Totensorge - Lebensversicherung - Einwilligung des Versicherungsnehmers - Feuerbestattung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ALB § 9 Abs. 3; FeuerbestG § 2
    Exhumierung des VN zur Feststellung der Todesursache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Exhumierung der Leiche eines Versicherungsnehmers zur Feststellung der Todesursache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 982
  • MDR 1991, 1140
  • VersR 1991, 870
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 10.04.1991 - IV ZR 105/90
    b) Welches Beweismaß insbesondere im Falle eines Anzeichenbeweises erfüllt sein muß, ist Sache der persönlichen Gewißheit des Tatrichters (BGHZ 53, 245, 261).
  • BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85

    Anscheinsbeweis für Freitod

    Auszug aus BGH, 10.04.1991 - IV ZR 105/90
    Rechtsfehlerfrei sind auch die Ausführungen des Berufungsgerichts, der Beklagten kämen zum Beweis der freiwilligen Selbsttötung des Versicherungsnehmers nicht die Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins zugute (vgl. Senatsurteil vom 18. März 1987 - IVa ZR 205/85 - VersR 1987, 503).
  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 138/84

    Vereinbarung einer Kaufoption über ein Grundstück; Umfang der

    Auszug aus BGH, 10.04.1991 - IV ZR 105/90
    Diese Behauptung und damit der Antrag auf Exhumierung wären nach § 138 Abs. 1 ZPO nur dann unbeachtlich, wenn es sich um eine willkürliche, ohne greifbare Anhaltspunkte ausgesprochene Vermutung der Beklagten handelte (vgl. BGH Urteil vom 19. September 1985 - IX ZR 138/84 - NJW 1986, 246 unter II 2 c).
  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 37/90

    Berechnung der Wartefrist in der Lebensversicherung

    Auszug aus BGH, 10.04.1991 - IV ZR 105/90
    Die Auslegung dieses Wortlauts, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats am Maßstab eines verständigen Dritten unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs des täglichen Lebens auszurichten ist (zuletzt Senatsurteil vom 13. März 1991 - IV ZR 37/90 - m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt), läßt nicht die Deutung zu, der Versicherungsnehmer habe damit schon in die Verfügung über seine Leiche eingewilligt (ebenso Bruck/Möller/Winter aaO).
  • OLG Hamm, 11.02.1983 - 20 U 273/82
    Auszug aus BGH, 10.04.1991 - IV ZR 105/90
    Hat der Verstorbene keine Einwilligung erteilt, so ist die Zustimmung zur Exhumierung von dem nächsten zur Totensorge berufenen Angehörigen in der Reihenfolge einzuholen, die § 2 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über die Feuerbestattung vom 15. Mai 1934 (RGBl. I S. 380) als Ausdruck einer Grundwertung bestimmt (vgl. OLG Hamm, VersR 1983, 1131; Bruck/Möller/Winter aaO; Benkel/Hirschberg, aaO, § 9 ALB Rdn. 22; Stiefel/Hofmann, aaO).
  • BGH, 28.03.1955 - II ZR 189/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1991 - IV ZR 105/90
    Mit Recht geht das Berufungsgericht davon aus, die Beklagte trage die Beweislast dafür, daß der Ehemann der Klägerin zu 1. - der Versicherungsnehmer - freiwillig aus dem Leben geschieden ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 1955 - II ZR 189/53 - VersR 1955, 265 - letzter Satz; Benkel/Hirschberg, Berufsunfähigkeits - und Lebensversicherung, § 8 ALB Rdn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 28/99

    Freiwilligkeit der versuchten Selbsttötung des Versicherungsnehmers -

    Mit Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, daß die Beklagte die Beweislast dafür trägt, daß der Versicherungsnehmer freiwillig aus dem Leben geschieden ist (Senat VersR 1999, 1007; BGH VersR 1991, 870).

    Der Beweis muß in der Regel durch Indizien geführt werden, wobei für die Überzeugungsbildung nicht unumstößliche Gewißheit, sondern ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewißheit erforderlich ist, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie jedoch völlig auszuschließen (Senat VersR 1999, 1007, 1008; BGH VersR 1991, 870).

  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 153/91

    Obliegenheitsverletzung der Hinterbliebenen eines Unfallopfers gegenüber dem

    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf seine Entscheidungen vom 9. Oktober 1991 - IV ZR 212/90 - VersR 1991, 1365 und vom 10. April 1991 - IV ZR 105/90 - VersR 1991, 870 hin.
  • BGH, 09.10.1991 - IV ZR 212/90

    Anforderungen an das Vorliegen eines unfallbedingten Todes im

    Es geht hier nicht - wie in dem mit Senatsurteil vom 10. April 1991 - IV ZR 105/90 - VersR 1991, 870 entschiedenen Fall - darum, ob der Versicherte freiwillig oder unfreiwillig aus dem Leben geschieden ist.
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